ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARE-AS-A-SERVICE-LEISTUNGEN (AGB-SaaS)
der EasyCallAI UG (haftungsbeschränkt), Aachen
§ 1 Vertragsgegenstand und Struktur
(1) Die EasyCallAI UG (haftungsbeschränkt), Schildstraße 5, 52062 Aachen (nachfolgend „Anbieter“) betreibt eine KI-basierte Telefonassistenz-Plattform (nachfolgend „Software“), die als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt wird.
(2) Diese AGB bilden zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und – bei Individualvereinbarungen – dem jeweiligen Bestellschein (Order Form) den vollständigen vertraglichen Rahmen zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Ein separater Rahmenvertrag ist nicht erforderlich, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugang zur Software in der jeweils aktuellen Version am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet) zur Verfügung.
(2) Die wesentlichen Funktionen umfassen die automatisierte Anrufannahme durch eine KI, die Transkription von Gesprächen, die Terminbuchung sowie die Darstellung der Daten in einem webbasierten Dashboard.
(3) Dynamische Infrastruktur: Der Anbieter nutzt zur Erbringung seiner Leistungen modernste KI-Modelle (Large Language Models) von Drittanbietern (z. B. Azure OpenAI, Anthropic, Mistral). Der Anbieter behält sich das Recht vor, die eingesetzten Modelle und Drittanbieter jederzeit zu wechseln oder zu aktualisieren, um die Qualität des Dienstes sicherzustellen oder auf Marktveränderungen zu reagieren, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die vereinbarten Leistungsmerkmale nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(4) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 98,5 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind geplante Wartungszeiten sowie Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. Störungen bei den KI-Modell-Providern oder dem Telefonie-Provider Telnyx).
§ 3 Besonderer Hinweis zur KI-Technologie
(1) Der Kunde erkennt an, dass die Software auf generativer Künstlicher Intelligenz basiert. KI-generierte Inhalte und Interaktionen sind das Ergebnis probabilistischer Algorithmen.
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Technologie nach dem Stand der Technik, übernimmt jedoch keine Gewähr für die absolute inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der von der KI geführten Gespräche oder getroffenen Entscheidungen.
(3) Sofern die KI über Schnittstellen (APIs) direkt in Drittsysteme des Kunden (z. B. ERP-Systeme, Kalender) schreibt, trägt der Kunde die Verantwortung für die Einrichtung entsprechender Kontrollmechanismen oder Validierungsschritte.
§ 4 Besondere Pflichten des Kunden (Einwilligungsmanagement)[MG1.1][MM1.2][MG1.3]
(1) Der Einsatz eines KI-basierten Telefonassistenten, der Gespräche transkribiert oder aufzeichnet, unterliegt strengen strafrechtlichen (§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) und datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Alleinige Verantwortlichkeit: Es obliegt ausschließlich dem Kunden, sicherzustellen, dass jede betroffene Person (Anrufer) vor Beginn der Verarbeitung oder Aufzeichnung wirksam in diese entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen eingewilligt hat.
(3) Gestaltung der Ansage: Der Kunde verpflichtet sich, die Begrüßungsansage so zu gestalten, dass der Anrufer unmissverständlich über die Art der Verarbeitung (Einsatz von KI, Transkription, ggf. Audio-Speicherung) informiert wird. Der Anbieter empfiehlt eine explizite Bestätigung (z. B. „Wenn Sie mit der Aufzeichnung zur Bearbeitung Ihres Anliegens einverstanden sind, sprechen Sie bitte weiter oder drücken Sie die 1“). Eine rein implizite Annahme einer Einwilligung durch bloßes Weitersprechen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Nutzung einer sogenannten 'Opt-Out-Lösung' (Einwilligung durch bloßes Fortsetzen des Gesprächs nach Ansage) erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ansage so zu gestalten, dass dem Anrufer eine angemessene Zeitspanne verbleibt, das Gespräch vor Beginn der Aufzeichnung/Verarbeitung zu beenden.[MG2.1]
(4) Widerspruchsrecht: Der Kunde muss sicherstellen, dass Anrufer, die der Aufzeichnung widersprechen, dennoch eine Möglichkeit zur Kommunikation haben oder das Gespräch rechtssicher beendet wird.
(5) Freistellung: Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Anrufer) sowie behördlichen Bußgeldern frei, die daraus resultieren, dass der Kunde die erforderlichen Einwilligungen nicht oder nicht wirksam eingeholt hat.
§ 5 Nutzung durch Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB)[MG3.1]
(1) Richtet sich das Angebot des Kunden an Personen, die einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater), erkennt der Anbieter an, dass die Verarbeitung der Daten besonderen Anforderungen unterliegt.
(2) Besondere Vertraulichkeitsvereinbarung: Für diese Kundengruppe wird der Anbieter auf Verlangen eine ergänzende Vereinbarung zur Wahrung der Berufsgeheimnisse gemäß § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB abschließen.[MG4.1][MM4.2]
(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vorab zu informieren, wenn die Software zur Verarbeitung von Daten genutzt wird, die dem Schutzbereich des § 203 StGB unterfallen, damit die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) verifiziert werden können.
§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten an Daten
(1) Der Kunde räumt dem Anbieter das zeitlich unbeschränkte, unwiderrufliche und weltweite Recht ein, die im Rahmen der Nutzung anfallenden Daten (z. B. Transkripte, Gesprächsverläufe) in anonymisierter Form [MG5.1][MM5.2][MG5.3]zu nutzen.
(2) Diese Nutzung dient ausschließlich der Verbesserung der Algorithmen, des Trainings der KI-Modelle sowie der allgemeinen Optimierung der Software (Produktentwicklung).
(3) Eine Anonymisierung im Sinne dieser Klausel liegt vor, wenn die Daten so verändert wurden, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Für die Nutzung der Software gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Diese kann aus einer monatlichen Grundgebühr (Paketpreis) sowie verbrauchsabhängigen Komponenten (z. B. Minutenabrechnung) bestehen.
(2) Zahlungsabwicklung: Die Abrechnung erfolgt vorzugsweise über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die fälligen Beträge über das im Dashboard hinterlegte Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift) einzuziehen.
(3) Abrechnung von Mehrverbrauch: Verbrauchsabhängige Entgelte, die über ein inkludiertes Kontingent hinausgehen, werden dem Kunden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt und über das hinterlegte Zahlungsmittel abgebucht.
(4) Zahlungsverzug und Sperrung: Schlägt ein Einzug fehl oder gerät der Kunde mit der Zahlung um mehr als 7 Tage in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dashboard und die Funktionalität des KI-Assistenten vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung der Grundgebühr bleibt hiervon unberührt.
(5) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Haftungsausschluss für KI-Inhalte: Da die Software auf probabilistischen Modellen basiert, übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden, die durch inhaltlich unrichtige, unvollständige oder missverständliche Ausgaben der KI oder durch darauf basierende Fehlbuchungen/Handlungen entstehen. Die Überprüfung der KI-Ergebnisse obliegt im Rahmen der Kontrollpflicht ausschließlich dem Kunden.
(4) Haftungshöchstgrenze: Unbeschadet der Regelung in Abs. 1 ist die Gesamthaftung des Anbieters für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres auf die Summe der vom Kunden in diesem Zeitraum tatsächlich gezahlten Vergütung begrenzt.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen.
§ 9 Gewährleistung und Wartung
(1) Der Anbieter behebt technische Mängel der Software innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Fehler, die durch unsachgemäße Bedienung oder ungeeignete IT-Umgebungen auf Seiten des Kunden entstehen.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen aus wichtigem Grund (z. B. Sicherheitsupdates, technische Umstellungen bei Drittanbietern wie Azure oder Telnyx) kurzzeitig zu unterbrechen. Derartige Unterbrechungen gelten nicht als Mangel, sofern sie rechtzeitig angekündigt wurden oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich waren.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Flexible Kündigung: Sofern im jeweiligen Tarif oder Bestellschein nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums (in der Regel monatlich) gekündigt werden.
(3) Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder direkt über die entsprechende Funktion im Kunden-Dashboard erfolgen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde gegen die Bestimmungen zur rechtmäßigen Einwilligung der Anrufer (§ 4) verstößt;
- der Kunde die Software für rechtswidrige Zwecke nutzt;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
(5) 30-Tage-Geld-zurück-Garantie: Der Anbieter gewährt dem Kunden eine freiwillige Geld-zurück-Garantie von 30 Tagen ab Vertragsbeginn. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Im Rahmen der Geld-zurück-Garantie wird ausschließlich die monatliche Grundgebühr erstattet; nutzungsabhängige Entgelte, insbesondere Minutenpreise, sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.
§ 11 Datenherausgabe und Löschung bei Vertragsbeendigung
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Recht des Kunden zur Nutzung der Software und des Dashboards.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine im Dashboard gespeicherten Daten (z. B. Transkripte, Anruferlisten) vor Vertragsbeendigung eigenständig zu sichern (Export-Funktion).
(3) Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche kundenbezogenen Daten 30 Tage nach Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Regelung zur Nutzung anonymisierter Daten gemäß § 6 bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. neue KI-Modelle), geänderter Rechtsprechung oder Marktlage erforderlich ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (E-Mail) mitgeteilt. [MG6.1][MM6.2][MG6.3]Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens hinweisen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.